Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 18/01
§§: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 52 Abs. 21 S. 3
Schlagwörter Nutzungswertbesteuerung, Erhaltungsaufwand
Rechtsfrage: Abzug von Erhaltungsaufwendungen nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung - Ist der Verzicht auf die Nutzungswertbesteuerung ein Sonderfall, bei dem es keine nachträglichen Werbungskosten gibt - Aufwendungen, die vor der Abwahl der Nutzungswertbesteuerung zum 1.1. 1997 im Kj. 1996 für Reparaturmaßnahmen am Balkon der eigengenutzten Wohnung entstanden sind, aber erst im Kj. 1997 bezahlt wurden, keine im Kj. 1997 bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nachträglich abziehbaren Werbungskosten? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 12.12.2000
Vorinstanz/AZ: 8 K 498/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 56 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.10.2003
Erledigungs-Az: IX R 18/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 04 36