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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 62/13 (BFH)
§§: EStG § 26 b, GG Art. 6 Abs. 1, EStG § 33, GG Art. 3
Schlagwörter Splitting, Alleinerziehende, Ehe und Familie, Außergewöhnliche Belastung, Zumutbare Belastung, Leistungsfähigkeit
Rechtsfrage: 1. Ist die Besteuerung Alleinerziehender nach dem Grundtarif gemäß § 25 EStG anstelle einer Besteuerung nach dem Splittingtarif gemäß §§ 26, 26 b EStG als Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz (der Ehe und) der Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG anzusehen? - 2. Ist die Kürzung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 Abs. 1 EStG um die sog. zumutbaren Belastungen gemäß § 33 Abs. 3 EStG als Verstoß gegen das aus Art. 3 GG abzuleitende Leistungsfähigkeitsprinzip anzusehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 06.05.2013
Vorinstanz/AZ: 7 K 114/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 12 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.09.2016
Erledigungs-Az: III R 62/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 26 25