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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-308/96 (EuGH)
§§: 6. EG-Richtlinie (77/388/EWG) Art. 26
Schlagwörter Reisebüro, Reiseveranstalter, Hotelier
Rechtsfrage: Anhand welcher Kriterien ist zu ermitteln, ob die Umsätze eines Steuerpflichtigen Umsätze eines "Reisebüros" oder "Reiseveranstalters" sind, für die die Vorschriften von Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG gelten? Gelten die genannten Vorschriften insbesondere für die Umsätze einer Person, die, obwohl sie kein "Reisebüro" oder "Reiseveranstalter" im gewöhnlichen englischen Wortsinn ist, den Reisenden zugute kommende Leistungen einer in der Regel von Reisebüros oder Reiseveranstaltern erbrachten Art. erbringt? - Gelten die genannten Vorschriften im Hinblick auf die Antwort auf die erste Frage für Umsätze, die so geartet sind wie in der vorliegenden Rechtssache, in der die Eigentümer eines Hotels in Südengland als Teil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit als Hoteliers den Kunden zu einem Pauschalgesamtpreis einen einwöchigen Aufenthalt im Hotel bieten (wobei die Beförderungselemente durch die Eigentümer des Hotels von einem Busvermietungsunternehmen zugekauft werden)?
Vorinstanz: High Court of Justice
Vorinstanz/Datum: 16.11.1995
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 22.10.1998
Erledigungs-Az: Rs C-308/96
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 23 41