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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 1708/06 (BVerfG)
§§: GG Art. 105 Abs. 2, GG Art. 106 Abs. 1 Nr. 6, SolZG 1995
Schlagwörter Ergänzungsabgabe, Erhebungsdauer, Frist, Gesetz, Solidaritätszuschlag, Verfassung, Verhältnismäßigkeit, Zuständigkeit
Rechtsfrage: Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß? - Befristung einer Ergänzungsabgabe? - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 28.06.2006
Vorinstanz/AZ: VII B 324/05
Vorinstanz/Fundstelle: BFHE
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 31 53
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 11.02.2008
Erledigungs-Az: 2 BvR 1708/06
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 45 08