 
	
	
			Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
			
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 21/15 (BFH) | 
| §§: | EStG § 33 a Abs. 1 Satz 1, EStG § 33 Abs. 2 Satz 1, BGB § 1601, BGB § 1603, BGB § 1602 | 
| Schlagwörter | Opfergrenze, Leistungsfähigkeit, Vermögen, Rücklage, Nachzahlung, Unterhalt, Kind, Veranlagungszeitraum | 
| Rechtsfrage: | Ist einsatzfähiges, nicht nur geringes Vermögen des Unterhaltsverpflichteten (hier: geleistete Rücklagen für Einkommensteuernachzahlungen bei Einkünften aus selbständiger Arbeit) bei der Berechnung der Opfergrenze für Unterhaltszahlungen an die Kinder miteinzubeziehen (Beurteilung nach zivil- oder steuerrechtlichen Grundsätzen)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 19.02.2015 | 
| Vorinstanz/AZ: | 16 K 10187/14 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 13 66 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 28.04.2016 | 
| Erledigungs-Az: | VI R 21/15 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 15 20 | 
