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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 7/04 |
| §§: | BewG § 138 Abs. 5, BewG § 146 Abs. 2, BewG § 146 Abs. 7 |
| Schlagwörter | Bedarfsbewertung, Feststellung von Grundbesitzwerten, Wertermittlung, Mietwohngrundstück, Ertragswertverfahren, Öffnungsklausel |
| Rechtsfrage: | Bedarfsbewertung eines Mietwohngrundstücks: Ist die vom Gesetzgeber neu geregelte Wertermittlung (Bedarfsbewertung) bebauter Grundstücke nach § 146 BewG deshalb nicht verfassungskonform, weil die pauschalierende Betrachtungsweise dieser Wertermittlung eine Differenzierung nicht ermöglicht? Hätte der Gesetzgeber daher § 146 Abs. 7 BewG (Öffnungsklausel) so fassen müssen, dass bei Nachweis des Verkehrswerts, der Bedarfswert nur 50 v.H. des Verkehrswerts beträgt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 07.06.2001 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 7778/98 EW |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 24 00 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 14.12.2005 |
| Erledigungs-Az: | II R 7/04 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 25 64 |