Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 33/99
§§: AO 1977 § 110
Schlagwörter Wiedereinsetzung, Zustellung, Postzustellungsurkunde, Treu und Glauben, Geschäftsführer, Steuerberater, Einspruchsfrist
Rechtsfrage: Ist einer GmbH Wiedereinsetzung für einen verspäteten Einspruch zu gewähren, wenn die Fristversäumnis darauf zurückzuführen ist, daß das FA den Steuerbescheid dem GmbH-Geschäftsführer durch Postzustellungsurkunde ohne entsprechenden Zustellungsvermerk auf dem Steuerbescheid zugestellt und dieser seinen Steuerberater nicht dementsprechend informiert hat? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 16.04.1999
Vorinstanz/AZ: 1 K 353/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.08.2000
Erledigungs-Az: I R 33/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 58 02