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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 23/12 (BFH)
§§: UStG 2005 § 12 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Heilbehandlung, Heilbad, Ermäßigter Steuersatz
Rechtsfrage: Unterliegt das sog. Floaten dem Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG und nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG, soweit der Nachweis fehlt, dass das Floating als eine medizinische Heilbehandlung genutzt wird und damit ein Heilbad vorliegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 23.07.2012
Vorinstanz/AZ: 9 K 2780/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 28 73
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.05.2013
Erledigungs-Az: V R 23/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 22 44