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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 42/19 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c |
Schlagwörter | Kindergeld, Ausbildung, Ausbildungswilligkeit, Krankheit, Bescheinigung |
Rechtsfrage: | 1. Kann die Familienkasse bei erkrankten ausbildungssuchenden Kindern anstelle der Nachweise über ernsthafte Bemühungen um einen Ausbildungsplatz vom Kind verlangen, für die Zukunft eine Erklärung abzugeben, sich unverzüglich nach Wegfall der Erkrankung wieder um einen Ausbildungsplatz bewerben zu wollen? 2. Kann die Familienkasse bei erkrankten ausbildungssuchenden Kindern verlangen, dass die Erkrankung und das voraussichtliche Ende der Erkrankung durch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes nachgewiesen werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 15.11.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 76/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 14 30 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 31.08.2021 |
Erledigungs-Az: | III R 42/19 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 01 47 |