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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 1/14 (BFH)
§§: AO § 254, AO § 257 Abs. 1 Nr. 4, AO § 232
Schlagwörter Vollstreckung, Leistungsgebot, Bekanntgabe, Verjährung
Rechtsfrage: Vollstreckung aufgrund eines Beitreibungsersuchens der Tschechischen Republik. Darf die Finanzbehörde nach Vorlage eines Original-Vollstreckungstitels die Vollstreckung fortsetzen, oder muss sie eine neue Vollstreckungsankündigung erlassen? Ist die Vollstreckung unzulässig, weil eine Geldstrafe beigetrieben werden soll? Wurde der (tschechische) Leistungsbescheid ordnungsgemäß (§ 122 AO) bekannt gegeben (es lag keine deutsche Übersetzung bei)? Ist die Forderung wegen Verjährung erloschen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 27.11.2013
Vorinstanz/AZ: 2 K 44/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 33 73
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.02.2015
Erledigungs-Az: VII R 1/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 10 66