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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 46/04
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Werbungskosten, Aufteilung
Rechtsfrage: Aufteilung der Werbungskosten bei gemischt genutzten Gebäuden: Können bei nur zum Teil der Erzielung von Vermietungseinkünften dienenden Gebäuden in den Fällen, in denen der vermietete Gebäudeteil vom Mieter gewerblich genutzt wird, die für das Gebäude getätigten Aufwendungen nur nach dem Verhältnis der zur Einkünfteerzielung genutzten Wohn-/Nutzflächen des Gebäudes zu denen, die nicht der Einkünfteerzielung dienen aufgeteilt werden, oder ist hiervon abweichend auch eine Aufteilung nach Ertragsgesichtspunkten (hier: nach den der Einheitsbewertung zugrunde gelegten Wertverhältnissen) zulässig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 17.09.2004
Vorinstanz/AZ: 11 K 5692/02 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 02 94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.05.2005
Erledigungs-Az: IX R 46/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 07 53