Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 2637/17 (BVerfG)
§§: AO § 163, AO § 227, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Sanierung, Sanierungserlass, Verwaltungsanweisung, Bundesminister der Finanzen, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Stichtag
Rechtsfrage: Verstößt der sog. Sanierungserlass des BMF vom 27.3.2003 (BStBl 2003 I S. 240; ergänzt durch das BMF-Schreiben vom 22.12.2009, BStBl 2010 I S. 18) gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung? Ist die im BMF-Schreiben vom 27.4.2017 (BStBl 2017 I S. 741) vorgesehene Anwendung des sog. Sanierungserlasses auf alle Fälle, in denen der Forderungsverzicht der an der Sanierung beteiligten Gläubiger bis zum 8.2.2017 endgültig vollzogen worden ist (Altfälle), ebenfalls nicht mit dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung vereinbar? - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 23.08.2017
Vorinstanz/AZ: I R 52/14
Vorinstanz/Fundstelle: BFHE 259 S. 20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 18 94
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 17.07.2019
Erledigungs-Az: 2 BvR 2637/17
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen