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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 13/13 (BFH)
§§: ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4 c
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Steuerbefreiung, Familienwohnheim, Lebensmittelpunkt, Residenzpflicht
Rechtsfrage: Zur Steuerbefreiung des Erwerbs eines Familienheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 c ErbStG 2009, das nicht sofort zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden kann: Erfüllt berufliche Residenzpflicht die Voraussetzung "zwingende Gründe" des § 13 Abs. 1 Nr. 4 c Satz 5 zweiter Halbsatz ErbStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 31.01.2013
Vorinstanz/AZ: 3 K 1321/11 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 12 16
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.06.2015
Erledigungs-Az: II R 13/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 21 18