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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 47/04
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a
Schlagwörter Sonderausgabe, Dauernde Last, Versorgung, Vermächtnis
Rechtsfrage: Im Zusammenhang mit der Übertragung eines Gewerbebetriebes erfolgte Zahlungen des Sohnes als Vermächtnisnehmer an die Mutter (Erbin) als dauernde Last. Erforderliche Prüfung der Versorgungsbedürftigkeit der Zahlungsempfängerin, wenn auch diese Vermögen aus der Erbmasse erhalten hat. Ab welcher Größenordnung ist eine Versorgungsbedürftigkeit des überlebenden Ehegatten zu verneinen und sind hierfür auch die eigenen Einkünfte und das eigene Vermögen einzubeziehen? Divergenz zum BFH-Urteil X R 54/92 (BStBl II 1994, 633)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 18.08.2004
Vorinstanz/AZ: 1 K 5137/00 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 10 71
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision