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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 17/06
§§: EStG § 8 Abs. 2 Satz 4, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, LStR Abschn. 31 Abs. 7 Nr. 2
Schlagwörter Kraftfahrzeug, Überlassung, Privatnutzung, Fahrtenbuch, Sachbezüge, geldwerter Vorteil
Rechtsfrage: Liegt ein "ordnungsgemäßes Fahrtenbuch" i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG auch dann vor, wenn es keine Angaben über den Tachostand zu Beginn der betrieblichen oder privaten Fahrten enthält und sich der Reisezweck und die Geschäftspartner nur aus ergänzenden Aufzeichnungen der Reisekostenabrechnungen ergeben? Führen Mängel eines Fahrtenbuches zwingend zur Anwendung der 1 v.H.-Regelung oder ist auf der Grundlage der vorhandenen Aufzeichnungen eine Schätzung des betrieblichen und privaten Kostenanteils möglich? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 25.03.2003
Vorinstanz/AZ: 6 K 3818/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 30 29
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Klage