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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 10/99
§§: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Mitunternehmer, Erbe, Erbauseinandersetzung
Rechtsfrage: Ist es steuerlich anzuerkennen, wenn in einer Auseinandersetzungvereinbarung bestimmt wird, daß die Gewinne des einem der Erben in Erfüllung einer Teilungsanordnung zugeteilten Gewerbebetriebes diesem vom Zeitpunkt des Erbfalls an zustehen sollen, auch wenn die Auseinandersetzung später als sechs Monate nach dem Erbfall stattfindet, die Verzögerung jedoch darauf beruht, daß zwischen den Erben Meinungsverschiedenheiten über die Auseinandersetzung bestanden? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 23.09.1997
Vorinstanz/AZ: 1 K 1427/96 F
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.05.2000
Erledigungs-Az: IV R 10/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 08 80