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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 22/02
§§: EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4
Schlagwörter Entnahme, Gewinnrealisierung, Verdeckte Einlage, Betriebsaufspaltung
Rechtsfrage: Führt die unentgeltliche Übertragung von zum Betriebsvermögen gehörenden GmbH-Anteilen auf eine Betriebskapitalgesellschaft (verdeckte Einlage) im Rahmen einer bestehenden Betriebsaufspaltung zu keinem Entnahmegewinn im Besitzeinzelunternehmen, weil die stillen Reserven steuerverhaftet bleiben oder liegt eine mit dem Teilwert zu erfassende gewinnrealisierende Entnahme "zu betriebsfremden Zwecken" vor? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 11.04.2002
Vorinstanz/AZ: 5 K 3706/98 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 70 05
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.07.2005
Erledigungs-Az: X R 22/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 41 64