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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-196/10 (EuGH)
§§: KN Position 2208
Schlagwörter EG, EU, Tarifierung, Einreihung, Bier
Rechtsfrage: Ist die Kombinierte Nomenklatur i.d.F. der VO (EG) Nr. 2031/2001 sowie i.d.F. der VO (EG) Nr. 1832/2002 dahin auszulegen, dass eine als "malt beer base" bezeichnete Ware mit einem Alkoholgehalt von etwa 14 % vol., die aus gebrautem Bier gewonnen wurde, das geklärt und sodann einer Ultrafiltration unterzogen wurde, durch die Inhaltsstoffe wie Bitterstoffe und Proteine ausgedünnt wurden, in die Position 2208 einzureihen ist?
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 07.04.2010
Vorinstanz/AZ: 4 K 2615/09 VBr
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 17 08
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 14.07.2011
Erledigungs-Az: Rs C-196/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 26 55