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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 8/14 (BFH)
§§: GewStG § 5 Abs. 1, GewStG § 2 Abs. 1, GewStG § 14 a, GewStG § 10 a, AO § 169 Abs. 2 Satz 2, HGB § 230
Schlagwörter Personengesellschaft, Atypische stille Gesellschaft, Doppelstöckige Personengesellschaft, Gewerbebetrieb, Selbständigkeit, Steuererklärung
Rechtsfrage: Führt die Begründung einer atypisch stillen Beteiligung am Handelsgewerbe einer KG gewerbesteuerrechtlich zur Entstehung jeweils selbständiger Gewerbebetriebe der KG einerseits und der atypisch stillen Gesellschaft andererseits, für die jeweils eine Gewerbesteuererklärung einzureichen ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 27.06.2012
Vorinstanz/AZ: 7 K 3732/10 G
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 1956
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 23 75
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.12.2016
Erledigungs-Az: IV R 8/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 27 93