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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 46/05 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c |
Schlagwörter | Kindergeld, Berufsausbildung, Geringfügige Beschäftigung, Ausbildungsplatz |
Rechtsfrage: | Steht eine nach Ableistung des Zivildienstes vor der Aufnahme des Studiums über zweieinhalb Jahre ausgeübte geringfügige Beschäftigung der Berücksichtigung des Kindes entgegen (vgl. DA-FamEStG Nr. 63.3.4. Abs. 5 Satz 2, wonach es auf den Umfang der Erwerbstätigkeit nicht ankommt)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 07.06.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 2636/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 38 32 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.02.2006 |
Erledigungs-Az: | III R 8/05, III R 46/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 22 78 |