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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 140/97 |
§§: | AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, DBA-China Art. 15 Abs. 2 |
Schlagwörter | Ausland, Doppelbesteuerung, Neue Tatsache, Änderung |
Rechtsfrage: | Hat ein unbeschränkt Steuerpflichtiger unter Anwendung der 183-Tage-Regelung des Art. 15 Abs. 2 DBA-China im Inland steuerfreien Arbeitslohn bezogen? War das FA aufgrund von entsprechenden Feststellungen über die Tätigkeit in China durch eine Lohnsteuer-Außenprüfung berechtigt, den Einkommensteuerbescheid nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 unter Einbeziehung des Auslandslohns zu ändern, oder handelt es sich für das FA um keine neue Tatsache? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 04.03.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 3413/95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.05.1998 |
Erledigungs-Az: | I R 140/97 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 20 72 |