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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 168/99
§§: EStG § 32 Abs. 4 Nr 2 c, EStG § 32 Abs 4 Nr 2 a
Schlagwörter Kindergeld, Ausbildungsplatz, Sprachausbildung
Rechtsfrage: Ist Ausbildungsunwilligkeit bezogen auf eine konkrete Ausbildung (Studium) nur dann gegeben, wenn ein zugewiesener Studienplatz nicht angetreten wird? Tätigkeit als Fremdsprachenassistentin an einer französischen Schule wegen der einer Schülerin vergleichbaren Einbindung in den Unterrichtsablauf als Berufsausbildung zu werten? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 15.09.1999
Vorinstanz/AZ: II 537/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 02 97
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 79/99 - erledigt durch BFH-Urteil vom 15.7.2003 - VIII R 79/99