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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 40/09 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO § 180 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Atypische stille Gesellschaft, GmbH, Sanierung, Liebhaberei |
Rechtsfrage: | Ist eine durch Umwandlung von Gesellschafterdarlehen begründete atypisch stille Gesellschaft zwischen einer GmbH und ihrem Alleingesellschafter wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht steuerrechtlich nicht anzuerkennen, wenn die subjektive Überzeugung des Gesellschafters von der Sanierungsfähigkeit der GmbH nicht durch objektive Anhaltspunkte nachvollzogen werden kann? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 04.06.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 482/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 03 76 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 31.05.2012 |
Erledigungs-Az: | IV R 40/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 21 58 |