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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 27/13 (BFH)
§§: EStG § 64 Abs. 2 Satz 1, VO (EG) Nr. 987/2009 Art. 60 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Haushaltszugehörigkeit, Familie, Kindergeld, EG, EU
Rechtsfrage: Darf die Familienkasse die Festsetzung von Kindergeld für den in Deutschland lebenden Kläger ablehnen, weil der in Polen wohnhaften Kindesmutter, in deren Haushalt das gemeinsame Kind lebt, der vorrangige Kindergeldanspruch zusteht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 08.02.2012
Vorinstanz/AZ: 7 K 1530/11 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 29 10
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.10.2016
Erledigungs-Az: III R 27/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren III R 27/13 ist durch Beschluss vom 20.1.2015 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-378/14 ausgesetzt. -- Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 01 88