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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 25/13 (BFH)
§§: AO § 228, AO § 170 Abs. 1, EStG § 31 Satz 3, EStG § 67 Satz 1, AO § 171 Abs. 3
Schlagwörter Verjährung, Kindergeld, Antrag, Ablaufhemmung
Rechtsfrage: Tritt die Ablaufhemmung auch ein, wenn der Kindergeldantrag kurz vor Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist am 29. Dezember bei einer Außenstelle einer Agentur für Arbeit einging und nicht bei der zuständigen Familienkasse? War es für die unzuständige Behörde zumutbar und geboten, den Antrag schnellstmöglich an die zuständige Behörde weiterzuleiten? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 21.11.2012
Vorinstanz/AZ: 12 K 1566/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 34 55
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.09.2014
Erledigungs-Az: III R 25/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 32 13