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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 69/01
§§: AO § 160, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter GmbH, Provision, Betriebsausgabe, Vermittlung, verdeckte Gewinnausschüttung, Planungskosten
Rechtsfrage: Kann eine GmbH die an eine in den USA ansässige Briefkastengesellschaft gezahlte Provision für Vermittlung eines Grundstückskaufs als Betriebsausgabe abziehen, auch wenn möglicherweise nicht nachgewiesen worden ist, dass diese Gesellschaft die Vermittlungsleistung erbracht hat? Stellen an den Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte Planungskosten für das Grundstück verdeckte Gewinnausschüttungen dar, weil die Vereinbarung hierüber nicht glaubhaft nachgewiesen werden konnte?
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 02.04.2001
Vorinstanz/AZ: 4 K 2619/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 84 13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.10.2002
Erledigungs-Az: I B 69/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 14 25