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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 8/16 (BFH)
§§: GewStG § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, GewStG § 5 Abs. 1 Satz 3, GewStG § 2 Abs. 5
Schlagwörter Personengesellschaft, Anwachsung, Freibetrag, Aufteilung, Gewerbesteuermessbetrag
Rechtsfrage: Ist bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags für eine durch Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters unterjährig beendete Personengesellschaft der Freibetrag stets zeitanteilig zu kürzen, oder ist derjenige Anteil zu berücksichtigen, der durch den Gewerbeertrag des von dem verbliebenen Gesellschafter als Gesamtrechtsnachfolger der Gesellschaft fortgeführten Gewerbebetriebs nicht aufgezehrt wurde (Meistbegünstigung)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 13.01.2016
Vorinstanz/AZ: 8 K 863/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 10 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.04.2018
Erledigungs-Az: IV R 8/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 08 28