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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 95/01 |
§§: | UStG § 18 Abs. 9, UStDV § 59 |
Schlagwörter | Vorsteuervergütung, Unternehmereigenschaft, Ort der Geschäftsleitung |
Rechtsfrage: | 1. Ist die in der Schweiz beheimatete Steuerpflichtige, eine in der Europäischen Union ansässige Unternehmerin, wenn die Geschäftsleitung von Luxemburg aus erfolgt sein soll? - 2. Kann sie in Anwendung der 8. Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften zur Mehrwertsteuer (8. EG-RL) am besonderen Vorsteuer-Vergütungsverfahren für EG-Angehörige teilnehmen? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 26.09.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 4929/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 52 37 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.10.2003 |
Erledigungs-Az: | V R 95/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 29 84 |