Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 62/00
§§: EStG § 63 Abs. 1 Satz 3, EStG § 64 Abs. 2 Satz 1, AO 1977 § 8
Schlagwörter Kindergeld, Wohnsitz, Ausland, Berechtigter
Rechtsfrage: Haben Kinder, die von ihrem Vater ausländischer Staatsangehörigkeit in dessen Heimatland unter Verstoß gegen das Zivilrecht zwangsweise festgehalten werden, weiterhin im Inland bei der um eine Rückführung der Kinder bemühten Mutter einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt beibehalten, auch wenn die Entführung länger als ein Jahr dauert? Zum Übergang des Kindergeldanspruchs bei rechtswidriger Kindesentziehung auf den sorgeberechtigten Elternteil. - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 07.02.2000
Vorinstanz/AZ: 5 K 3160/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 74 50
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.03.2002
Erledigungs-Az: VIII R 62/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 86 97