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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 37/12 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Schuldzinsen, Umqualifizierung, Vermietung, Liebhaberei
Rechtsfrage: Abzug von Schuldzinsen bei Umqualifizierung von einer Vermietungstätigkeit hin zur Liebhaberei - Sind Schuldzinsen mit Blick auf die Änderung der Rechtsprechung zu nachträglichen Schuldzinsen durch das BFH-Urteil vom 20.6.2012 IX R 67/10, BFHE 237 S. 368, die wirtschaftlich auf die Zeit nach Umqualifizierung der Vermietungstätigkeit als Liebhaberei entfallen, insoweit abziehbar wie sie es auch im Falle einer Veräußerung des Grundstücks im Zeitpunkt der Umqualifizierung gewesen wären? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 04.07.2012
Vorinstanz/AZ: 9 K 4673/08 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 32 00
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.01.2014
Erledigungs-Az: IX R 37/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 14 08