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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 5/02
§§: EStG § 7 g, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 3
Schlagwörter Ansparabschreibung, Rücklage, Gewinnermittlung, Betriebsvermögen
Rechtsfrage: Kann beim Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 4 Abs. 3 EStG nach § 4 Abs. 1 EStG eine Ansparrücklage nach § 7 g Abs. 3 EStG gebildet werden, wenn das Betriebsvermögen in der Eröffnungsbilanz bereits mehr als 400.000 DM beträgt? Gilt dieses Größenmerkmal als erfüllt, weil der Gewinn im Jahr vor der Rücklagenbildung noch nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurde? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 25.10.2001
Vorinstanz/AZ: 3 01 163 K 1
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 65 72
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.09.2004
Erledigungs-Az: X R 5/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 40 16