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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 22/15 (BFH) |
§§: | EStG § 35, SolZG § 3, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Steuerermäßigung, Gewerbliche Einkünfte, Solidaritätszuschlag, Gleichheitsgrundsatz |
Rechtsfrage: | Verstößt die Regelung des § 3 SolZG in ihrem Zusammenspiel mit § 35 EStG (Beschränkung der Steuerermäßigung auf gewerbliche Einkünfte) in der ab 2008 geltenden Fassung gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und steht den Klägern deshalb eine vom Gesetz nicht vorgesehene Entlastung beim Solidaritätszuschlag zu? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 26.06.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 1045/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 06 24 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.11.2018 |
Erledigungs-Az: | II R 63/15 |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an II. Senat - neues Aktenzeichen: II R 63/15 -- Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 20 50 |