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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 68/07 (BFH) |
| §§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 6, EStG § 11 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Kindergeld, Urlaubsgeld, Grenzbetrag, Zufluss, Zeitraum |
| Rechtsfrage: | Grenzbetrag: Sind Sonderzuwendungen (hier Urlaubsgeld), die nach Ausbildungsende, aber noch im letzten Kindergeldmonat zufließen, in die Einkünfte und Bezüge des Kindes in voller Höhe oder nur anteilig einzubeziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 28.06.2007 |
| Vorinstanz/AZ: | 5 K 2239/06 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 30 71 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 18.03.2009 |
| Erledigungs-Az: | III R 68/07 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 29 34 |