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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 67/13 (BFH) |
§§: | EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 63 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 32 Abs. 3, VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 11 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kindergeld, Ausland, Frankreich, EG, EU |
Rechtsfrage: | Steht dem Kläger in Deutschland für seine in Frankreich bei der Mutter lebende Tochter Kindergeld zu, da in Frankreich Familienleistungen erst ab dem zweiten Kind gewährt werden? - Das Verfahren VI R 35/13 war durch Beschluss vom 11.9.2014 bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem Verfahren Rs C-378/14 ausgesetzt. Es wurde vom III. Senat zuständigkeitshalber übernommen und wieder aufgenommen. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 27.05.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 4052/12 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 29 13 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.06.2016 |
Erledigungs-Az: | III R 67/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 23 44 |