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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 73/01 |
§§: | ErbStG § 12 Abs. 3, BewG § 138 Abs. 5, AO 1977 § 182 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Bedarfsbewertung, Feststellungsbescheid, Bindungswirkung, Grundstückswert, Zurechnung |
Rechtsfrage: | Zurechnung im Feststellungsbescheid für Grundbesitzwerte nicht für die Erbschaftsteuer bindend: Ist das Erbschaftsteuerfinanzamt an den Feststellungen des Lagefinanzamts bei der Bedarfsbewertung nur beim festgestellten Grundstückswert, nicht aber an dessen Zurechnung für die Erbschaftsteuer gebunden? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 18.09.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 4081/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 111 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 84 08 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.07.2004 |
Erledigungs-Az: | II R 73/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 07 78 |