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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 26/07 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 70 Abs. 4 |
Schlagwörter | Kindergeld, Aufhebung, Grenzbetrag, Bestandskraft |
Rechtsfrage: | Steht der Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen (vgl. BVerfG 2 BvR 167/02) die bestandskräftige Ablehnung der Kindergeldfestsetzung wegen Grenzbetragsüberschreitung entgegen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 07.11.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 800/06 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 37 06 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Klage |