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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 70/04
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Umsatzsteuer, Kapitaleinkünfte
Rechtsfrage: Erhöht die Umsatzsteuer die dem GmbH-Gesellschafter zuzurechnende verdeckte Gewinnausschüttung, wenn eine dem Gesellschafter nahestehende Person der GmbH unter Ausweis von Umsatzsteuer Provisionen in Rechnung gestellt, die GmbH dafür den Vorsteuerabzug in Anspruch genommen hat und der unangemessene Teil der Provisionen nunmehr als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 18.06.2004
Vorinstanz/AZ: 1 K 3477/02 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 00 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.12.2005
Erledigungs-Az: VIII R 70/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 15 02