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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 35/16 (BFH) |
§§: | EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, EStG § 15 Abs. 2 Satz 1 |
Schlagwörter | Freiberufler, Ingenieur, Gewerbliche Einkünfte, Abgrenzung |
Rechtsfrage: | Können die Gesellschafter der Klägerin, die im Bereich der Kfz-Untersuchungen und der Erstellung von Kfz-Gutachten tätig ist, bei der Klägerin noch den "Stempel der Persönlichkeit" tragen, wenn sie etwa 1/7 der Prüfleistungen ausführen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 24.02.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1479/15 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 1341 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 13 76 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.05.2019 |
Erledigungs-Az: | VIII R 35/16 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 11 78 |