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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 26/98
§§: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 774
Schlagwörter Schenkung, Freigebige Zuwendung, Übernahme, Bürgschaft, Inanspruchnahme, Rückgriffsanspruch, Verzicht, Nahe Angehörige
Rechtsfrage: Liegt eine freigebige Zuwendung unter Lebenden (Schenkung) durch Übernahme einer Bürgschaft und Einstehen für die Verbindlichkeiten des Schuldners vor, wenn dem Bürgen bereits bei Eingehen der Bürgschaft bekannt war, in Anspruch genommen zu werden und er, der Bürge, wegen erwiesener Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, keinerlei Möglichkeit haben wird, seinen Rückgriffsanspruch gegen den Schuldner durchzusetzen, bzw. wegen familienrechtlicher Bindung des Bürgen zum Schuldner auch nichts zur Geltendmachung einer Rückerstattung unternehmen wird? -Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 23.01.1997
Vorinstanz/AZ: IV 247/95
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1997 S. 894
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.07.2000
Erledigungs-Az: II R 26/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 13 58