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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 61/04 |
§§: | AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Neue Tatsache, Grunderwerbsteuer, Bauerrichtungskosten, Einheitliches Vertragswerk, Einheitlicher Vertrag |
Rechtsfrage: | Neue Tatsache - einheitliches Vertragswerk: Kann das Finanzamt den bestandskräftig gewordenen Grunderwerbsteuerbescheid über den Erwerb eines Grundstücks in einem Neubaugebiet wegen neuer Tatsachen ändern, wenn ihm bekannt wird, dass das erworbene Grundstück nun bebaut worden ist (einheitliches Vertragswerk) oder liegt keine neue Tatsache vor, weil das Finanzamt aus dem Kaufvertrag bereits hätte erkennen können, dass sich der Erwerber des Grundstücks verpflichtet hatte, dieses durch eine bestimmte Baufirma zu bebauen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 14.05.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 61/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 21 16 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.01.2006 |
Erledigungs-Az: | II R 61/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 20 94 |