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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 29/08 (BFH) |
§§: | UmwG § 126 Abs. 1 Nr. 9, UmwG § 133 Abs. 3, AO § 45 Abs. 1, GewStG § 2, GewStG § 5 |
Schlagwörter | Neugründung, Spaltung, Übernahme, Steuerschulden, Gewerbesteuer |
Rechtsfrage: | Wird im Fall einer Abspaltung zur Neugründung gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 2 UmwG der übernehmende Rechtsträger Steuerschuldner der Gewerbesteuerverbindlichkeiten aus dem Zeitraum vor dem Spaltungsstichtag, wenn ihm diese Steuerverbindlichkeiten im Spaltungsplan zugewiesen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 24.04.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 844/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 36 90 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.11.2009 |
Erledigungs-Az: | IV R 29/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 39 22 |