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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 70/00 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 S 1, EStDV § 82 b |
Schlagwörter | Anschaffungsnaher Aufwand, Wesentliche Verbesserung |
Rechtsfrage: | Nach dem Erwerb eines Mietshauses zur Instandhaltung und Modernisierung aufgewandte Kosten in Höhe von rd. 121.000 DM (= 47,7 v.H. der Gebäude-Ak) kein Erhaltungsaufwand, sondern nachträgliche Herstellungskosten, weil diese zu einer "wesentlichen Verbesserung" des Gebäudes i.S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 Alt. 3 HGB geführt haben - Bisherige Rechtsprechung zum anschaffungsnahen Herstellungsaufwand durch BFH-Beschluss vom 17. 6. 1998 IX B 61/98, BFH/NV 1999, 32 überholt? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 16.05.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 8826/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 69 21 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.08.2002 |
Erledigungs-Az: | IX R 70/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 10 98 |