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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 59/97 | 
| §§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 12 Nr. 1 | 
| Schlagwörter | Fahrten Wohnung-Betriebsstätte, Fahrten Betriebsstätte - Betriebsstätte, Betriebsstätte, Geschäftsreise, Übernachtungskosten | 
| Rechtsfrage: | 1. Sind die Aufwendungen eines Musikers, der hauptberuflich Einkünfte gem. § 19 EStG erzielt und nebenberuflich u.a. als Lehrbeauftragter an einer Hochschule selbständig tätig ist, für Fahrten zwischen seiner Wohnung (mit Arbeitszimmer/Übungsraum; Betriebsstätte ?) und der Hochschule (Entfernung ca. 250 km) mit den tatsächlichen Kosten oder nur mit den in § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG genannten Beträgen abzugsfähig ? - 2. Können anläßlich der Tätigkeit an der Hochschule Verpflegungsmehraufwendungen (Geschäftsreise ?) berücksichtigt werden ? - 3. Sind gelegentliche Übernachtungskosten (Hotel), die durch die nebenberufliche Hochschultätigkeit entstanden sind (Anfahrt zur Hochschule am Vormittag, Unterricht am Nachmittag und am folgenden Vormittag, Entfernung 250 km), als Betriebsausgaben abziehbar ? - Zulassung durch FG | 
| Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz | 
| Vorinstanz/Datum: | 09.06.1997 | 
| Vorinstanz/AZ: | 5 K 2503/96 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 22.04.1998 | 
| Erledigungs-Az: | XI R 59/97 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 17 41 | 
