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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 21/05 |
§§: | AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO 1977 § 171 Abs. 10, AO 1977 § 182 Abs. 1 |
Schlagwörter | Änderung, Folgebescheid, Verjährung, Ablaufhemmung |
Rechtsfrage: | Änderung eines Folgebescheides: Löst die während eines Rechtsbehelfsverfahrens gegen den Grundlagenbescheid vorgenommene Umqualifizierung eines laufenden Gewinns in einen gleich hohen Veräußerungsgewinn nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO 1977 eine Anpassung des Folgebescheides aus? Wird dadurch die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 10 AO 1977 erneut in Gang gesetzt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 22.09.2004 |
Vorinstanz/AZ: | V 264/2004 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 43 52 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.05.2008 |
Erledigungs-Az: | X R 21/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 31 51 |