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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I B 105/00 |
| §§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
| Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Darlehen, Schwestergesellschaft |
| Rechtsfrage: | Zahlungen an den Alleingesellschafter einer GmbH, die diese an Schwestergesellschaften weitergeleitet hat, als verdeckte Gewinnausschüttungen, weil nicht von vorneherein Vereinbarungen über ein Darlehensverhältnis getroffen worden sind? |
| Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 12.04.2000 |
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 1931/97 K, F |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 25.04.2001 |
| Erledigungs-Az: | I B 105/00 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |