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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 105/00
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Darlehen, Schwestergesellschaft
Rechtsfrage: Zahlungen an den Alleingesellschafter einer GmbH, die diese an Schwestergesellschaften weitergeleitet hat, als verdeckte Gewinnausschüttungen, weil nicht von vorneherein Vereinbarungen über ein Darlehensverhältnis getroffen worden sind?
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 12.04.2000
Vorinstanz/AZ: 2 K 1931/97 K, F
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.04.2001
Erledigungs-Az: I B 105/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig