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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 39/01 |
§§: | EStG § 22 Nr. 3, AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 96 |
Schlagwörter | Vermittlungsprovision, Betreuungshonorar, Mitwirkungspflicht |
Rechtsfrage: | Für den Fall des Abschlusses eines Grundstückskaufvertrags zugesagtes "Betreuungshonorar" sonstige Leistung i.S. von § 22 Nr. 3 EStG oder wegen fehlender Gegenleistung des Zahlungsempfängers nicht steuerbares glücks- und zufallbedingtes Entgelt (Leistungsmöglichkeit des Entgeltempfängers einerseits und Erwartungshaltung des Zahlungsverpflichteten in bezug auf mögliche vermittlungsähnliche Leistungen des Entgeltempfängers andererseits für Anwendung des § 22 Nr. 3 EStG irrelevant) - Änderung des bestandskräftigen ESt-Bescheids gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 A0 1977 trotz Verletzung der dem FA gem. § 88 AO 1977 obliegenden Ermittlungspflicht wegen unzureichender Erfüllung der Erklärungs- bzw. Mitwirkungspflicht (Fehlleitung bzw. Irreführung des FA zur Annahme einer nichtsteuerbaren Leistung aus einer Lebensversicherung durch bruchstückhafte Darstellung des Sachverhalts und Bezeichnung der provisionsähnlichen Zahlung als "Vermögensanfall im Zusammenhang mit ....Versicherung)? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 23.05.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 4426/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 1173 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 77 90 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.04.2004 |
Erledigungs-Az: | IX R 39/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 22 39 |