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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 74/01 |
§§: | AO 1977 § 171 Abs. 4 Satz 3, AOEG Art. 97 § 10 Abs. 3, GewStG § 2 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 2, GewStG § 7, GewStG § 9 Nr. 2, FGO § 75, FGO § 60 |
Schlagwörter | Gewerblicher Grundstückshandel, Fünfjahreszeitraum, Festsetzungsfrist, Ablaufhemmung, Außenprüfung, Grundlagenbescheid, Kürzung, Gewerbeertrag, Beiladung |
Rechtsfrage: | 1. Endet die Frist zur Festsetzung der Gewerbesteuermessbeträge für 1980 und 1982 spätestens mit Ablauf des 31.12.1990 (§ 171 Abs. 4 Satz 3 AO 1977; EGAO 1977 Art. 97 § 10 Abs. 3), wenn im Jahr 1984 die Außenprüfung beginnt, diese im Jahr 1984 unterbrochen und in Jahr 1991 fortgesetzt wird? - 2. Gewerblicher Grundstückshandel bei einem Baustoffhändler, der innerhalb kurzer Zeit (?; vgl. 3.) drei Objekte im Alleineigentum und eine Grundstückshälfte (Miteigentum) veräußert? - 3. Ist der von der Rechtsprechung aufgestellte Fünfjahreszeitraum gewahrt, wenn die notariellen Verkaufsverträge des ersten und letzten Grundstücksgeschäfts innerhalb von 5 Jahren abgeschlossen werden oder ist für die Fristberechnung auf den Baubeginn und den Besitzübergang abzustellen? - 4. Kann der Gewinn aus dem Miteigentumsanteil in den Gewerbeertrag einbezogen werden, wenn keine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung durchgeführt wird; ggf. zusätzliche Berücksichtigung von Aufwendungen der Miteigentümerin und der Tochter? - 5. Ist der Gewerbeertrag um den Gewinnanteil aus der Grundstücksgesellschaft/Grundstücksgemeinschaft gemäß § 9 Nr. 2 GewStG zu kürzen? - 6. Unterlassene Beiladung der Miteigentümerin und unterlassene Bekanntgabe der Besteuerungsgrundlagen (§ 75 FGO)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 13.12.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 130/94 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 1389 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 79 64 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.07.2005 |
Erledigungs-Az: | X R 74/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 48 33 |