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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 104/01 |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Außendienst, Haupttätigkeit |
Rechtsfrage: | Zum Tatbestandsmerkmal "Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit". Unbegrenzter Werbungskostenabzug für das häusliche Arbeitszimmer eines leitenden Vertriebsingenieurs ohne eigenem Arbeitsplatz, der die wesentlichen Leistungen seiner Tätigkeit im Arbeitszimmer erbringt, aber durchschnittlich wöchentlich an zwei Tagen zur Kundenbetreuung und Überwachung der Mitarbeiter im Außendienst (jährliche Fahrleistung ca. 20.000 km) tätig ist? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 13.02.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 5129/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 65 84 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.11.2002 |
Erledigungs-Az: | VI R 104/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 18 68 |