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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 1 BvR 2055/02 (BVerfG) |
§§: | EigZulG § 6, EStG § 7 b, FGO § 115 Abs 2 Nr 1 |
Schlagwörter | Verfassungsbeschwerde, Eigenheimzulage, Objektbeschränkung |
Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Klärungsbedürftigkeit i.S. von § 115 Abs. 2 Nrn. 1, 2 FGO bei Objektbeschränkung nach § 6 EigZulG im Fall der Anschaffung einer zweiten Wohnung durch einen verwitweten Stpfl. |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 17.07.2002 |
Vorinstanz/AZ: | IX B 199/01 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2002 S. 1424 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 97 80 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 27.11.2002 |
Erledigungs-Az: | 1 BvR 2055/02 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |