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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-258/13 (EuGH)
§§: Charta der Grundrechte der EU Art. 47
Schlagwörter EG, EU, gerichtlicher Rechtsschutz, Prozesskostenhilfe, Grundrecht, Charta, juristische Person, Konkurs, Gewinnerzielungsabsicht
Rechtsfrage: 1. Steht Art. 47 der Charta der Grundrechte der EU, in dem das Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz niedergelegt ist, einer nationalen Regelung entgegen, die juristischen Personen mit Gewinnerzielungsabsicht den Zugang zu Prozesskostenhilfe untersagt? - 2. Ist Art. 47 der Charta der Grundrechte der EU so auszulegen, dass das Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz gewährleistet ist, wenn das interne Recht des Mitgliedstaats juristische Personen mit Gewinnerzielungsabsicht zwar von der Prozesskostenhilfe ausschließt, sie jedoch automatisch von den Gebühren und Kosten bei Gerichtsverfahren befreit, wenn sie zahlungsunfähig sind oder über sie ein Konkursverfahren eröffnet wurde?
Vorinstanz: Varas Cíveis de Lisboa (Portugal)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2013 Nr. C 215 S. 7
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 28.11.2013
Erledigungs-Az: Rs C-258/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 23 91