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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 37/01 |
§§: | AO § 169 Abs. 2 S. 2 |
Schlagwörter | Festsetzungsfrist, Leichtfertige Steuerverkürzung |
Rechtsfrage: | Liegt eine leichtfertige Steuerverkürzung und damit eine Verlängerung der Festsetzungsfrist auf 5 Jahre vor, wenn eine Steuerberatungsgesellschaft wegen eines Buchungsfehlers zu hohe Betriebsausgaben angesetzt hat ? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 11.04.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 18 K 7170/97 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 944 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 76 45 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.12.2002 |
Erledigungs-Az: | IV R 37/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 18 31 |