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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-650/17 (EuG)
§§: DVO (EU) 2017/1146, VO (EG) Nr. 1225/2009, DVO (EU) Nr. 430/2013
Schlagwörter EG, EU, Wiedereinführung, endgültiger Antidumpingzoll, China, Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke, Rohrverbindungsstücke, Nichtigkeit
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1146 der Kommission vom 28.6.2017 zur Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus verformbarem Gusseisen, mit Ursprung in der Volksrepublik China und hergestellt von Jinan Meide Castings Co., Ltd. für nichtig zu erklären; - der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2017 Nr. C 374 S. 49
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 20.09.2019
Erledigungs-Az: Rs T-650/17